Reglemente

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung, gültig seit 28. April 2015, ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der OdA AM als Trägerschaft der Höheren Fachprüfung.

Die Prüfungsordnung vom 28. April 2015 hat per 15. Oktober 2021 eine Anpassung erfahren. Diese gilt für alle Kandidaten, die sich nach dem 15. Oktober 2021 an die Höhere Fachprüfung anmelden.

Das Dokument regelt die Modalitäten zur Höheren Fachprüfung und zur Erteilung des Titels "Naturheilpraktiker /in mit eidg. Diplom".

Der Zweck der Prüfung ist es, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung der anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit gemäss Berufsbild erforderlich sind.

Wegleitung

Die Wegleitung ist eine Ergänzung zur Prüfungsordnung und ermöglicht den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine sorgfältige und zielorientierte Prüfungsvorbereitung. Die Qualitätssicherungskommission (QSK AM) erarbeitete diese Wegleitung und passt sie bei Bedarf den aktuellen Anforderungen an.

Die Wegleitung orientiert über

  • den zeitlichen und organisatorischen Ablauf der höheren Fachprüfung,
  • die Module und ihre Abschlüsse,
  • den Inhalt und den Ablauf der höheren Fachprüfung.

Diverse begleitende Dokumente sind Bestandteil der Wegleitung

  • Berufsbild Naturheilpraktiker
  • Spezifische Ressourcen der Fachrichtungen
  • Modulbeschreibungen
  • Leitfaden P1 Fallstudie
  • Reglement Übergangsbestimmungen
  • Übergangsregelung Anforderungen TEN
  • Übergangsregelung TCM
  • Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen zu einzelnen Modulen