

Die Höhere Fachprüfung ist ein Tertiärabschluss des Berufsbildungssystems.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein von der Direktion des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und vom Präsidium der Qualitätssicherungskommission unterzeichnetes Diplom.
Wer das Diplom erlangt hat, ist berechtigt, sich mit folgendem Titel zu bezeichnen und diesen öffentlich zu führen:
Naturheilpraktikerin mit eidgenössischem Diplom
Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom
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Ab dem 1. Oktober 2026 sind Inhaberinnen und Inhaber des eidgenössischen Diploms Naturheilpraktikerin/Naturheilpraktiker berechtigt, den neuen geschützten Titelzusatz «Professional Master» zu führen.
Die vollständigen geschützten Titel lauten neu:
Ab dem 1. Oktober 2026 ausgestellte eidgenössische Diplome und Diplomzusätze enthalten den neuen Titelzusatz.
Auch bisherige Diplomierte profitieren:
Personen, welche die eidgenössische Prüfung vor dem 1. Oktober 2026 erfolgreich absolviert haben, sind ebenfalls berechtigt, den Titelzusatz «Professional Master» zu führen. Ein neues Diplom wird jedoch nicht ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit, beim SBFI kostenpflichtig einen neuen Diplomzusatz mit dem Titelzusatz «Professional Master» zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie: FAQ «Massnahmenpaket höhere Berufsbildung»: Absolventinnen und Absolventen (https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-absolventen)
Wichtige Hinweise zur Verwendung:
Die Verwendung des Titelzusatzes «Professional Master» ist freiwillig. Der Titelzusatz darf ausschliesslich in Verbindung mit dem vollständigen geschützten Titel in einer der Amtssprachen geführt werden. Er muss unmittelbar nach dem geschützten Titel stehen und durch ein Komma abgetrennt sein. Eine unrechtmässige Verwendung des geschützten Titelzusatzes kann durch das SBFI sanktioniert werden.
Prüfungsordnung 15.09.20 (gültig bis HFP Oktober 2021)
Prüfungsordnung 15.10.21 (gültig ab HFP April 2022)