Akkreditierung

Die OdA AM hat für die Akkreditierung von Bildungsanbietern und Modulabschlüssen ein Verfahren entwickelt.

An die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker können nur Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, welche die Module und Modulabschüsse bei einem akkreditierten Bildungsanbieter besucht haben.

Das Verfahren und die Kriterien sind im Reglement und der Wegleitung zum Akkreditierungsverfahren von Modulen und Modulabschlüssen beschrieben.

Mit dem Antrag reicht ein Bildungsanbieter die erforderlichen Unterlagen in vollständiger Form in Papierform und in elektronischer Form an die Geschäftsstelle der OdA AM ein. Die Kosten sind in der Gebührenordnung aufgeführt.

Bitte beachten Sie, dass das Reglement und die Wegleitung zum «Akkreditierungsverfahren von Modulen und Modulabschlüssen» wurde überarbeitet und von der Delegiertenversammlung am 28.04.2022 genehmigt.