
Mit Freude konnten wir am 15. Oktober 2021 die Inkraftsetzung der kleinen Änderung der Prüfungsordnung feiern, eine Anpassung, welche uns mehr Ressourcen bei der HFP verschaffen wird. Bereits stehen die nächsten Meilensteine bevor. Aus diesem Anlass informieren wir Sie über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte.
Lesen Sie das Dokument «Wichtige Informationen zum Abbau Warteliste», siehe Downloads.
Die Anmeldung für die HFP vom 3. bis 5. Februar 2023 startet am 9. Mai 2022 und endet am 10. Juni 2022.
Die Übergangsbestimmungen 9.11 und 9.12 der Prüfungsordnung gelten bis drei Jahre bzw. sieben Jahre nach der Durchführung der ersten Prüfung in der jeweiligen Fachrichtung. Gemäss Zulassungsbedingung 3.31 lit b. und dem Reglement Übergangsbestimmungen muss die Berufserfahrung sowie die Ausbildung und Weiterbildung zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein.
Daraus ergeben sich folgende Termine für eine letztmögliche Anmeldung im Rahmen der Übergangsbestimmungen 9.11:
9.11 - fünf Jahre Berufserfahrung
21. November 2022 für die darauffolgende HFP in den Fachrichtungen Homöopathie, TCM, TEN und am 4. April 2023 für die Fachrichtung Ayurveda-Medizin. Es gilt das Datum der definitiven Bestätigung in der Online-Anmeldung.
Falls Sie sich gemäss Übergangsbestimmungen anmelden halten Sie bitte folgende Dokumente bereit
Nach Abschluss der Anmeldung stehen Ihnen zwei Dokumente zwecks Download zur Verfügung:
Die schriftliche Anmeldung
Bitte umgehend ausdrucken, unterzeichnen und per Post einsenden. Solange die schriftliche Anmeldung und die unter 2 aufgeführte Zahlung nicht bei uns eintreffen, wird Ihre Anmeldung nicht in Bearbeitung genommen. Einige Tage nach Eingang und Verarbeitung erhalten Sie eine Benachrichtigung per Email, dass wir die Unterlagen erhalten haben.
Die Rechnung für die Anmeldegebühr
Bitte Zahlung umgehend auslösen. Einige Tage nachdem der Betrag gemäss Rechnung auf unser Konto eingegangen ist und verbucht wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung.
Nach Verarbeitung der Anmeldung werden Sie bis spätestens 3 Monate vor dem Prüfungsdatum über den Entscheid der Zulassung zur Prüfung informiert.
Mindestens 30 Tage vor Beginn der Abschlussprüfung werden Sie schriftlich aufgeboten. Das Aufgebot enthält das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Abschlussprüfung sowie über die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel.